Finanziertes Auto verkaufen - KFZ Dealer

Finanziertes Auto verkaufen

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Eigentümer des finanzierten Autos

Bis zur vollständigen Begleichung des Fahrzeuges ist die finanzierende Bank Eigentümer des Autos. Daher ist ein Verkauf rechtlich ausgeschlossen, zumal sich der Fahrzeugbrief wegen des Eigentums bei der Bank befindet.
Eine vorzeitige Zahlung der Restschuld bei der Bank ist jedoch möglich, d.h. entweder die offenen Ratenzahlungen und/oder die Abschlusszahlung (= Ablösesumme) muss komplett beglichen werden. So gibt Dir die Bank den Fahrzeugbrief heraus und Du bist nunmehr der Eigentümer des Autos.
Sollte es Dir nicht möglich sein, die Zahlung für die Herausgabe des Fahrzeuges bei der Bank auf einmal zu begleichen, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Auto an einen gewerblichen Händler (unter anderem an uns) zu verkaufen. Näheres hierzu findest Du im nächsten Punkt.

Finanziertes Auto an gewerblichen Händler verkaufen

Der Verkauf an einen gewerblichen Händler bei finanziertem Auto dient dazu, dass die Bank von der Restschuld abtritt. Die Abwicklung und Auslösung des Eigentums bei der Bank erledigt der gewerbliche Händler und ist danach der Eigentümer des Autos.
Solltest Du also an einen gewerblichen Händler Dein Auto verkaufen, tritt er an Deine Stelle als Käufer und Besitzer des Autos bei der Bank und ist nunmehr der Schuldner gegenüber der Bank.
Daher wird beim Verkauf des finanzierten Autos immer geraten, das Auto an einen gewerblichen Händler weiterzuverkaufen, da diese die Abwicklung, die Restschuldzahlung und Weiteres mit der Bank selbst in die Hand nimmt.
Viele gewerbliche Händler arbeiten auch eng mit Banken zusammen, sodass eine Abwicklung und der Eigentumsübergang schneller, einfacher und unkomplizierter abläuft, als mit einer Privatperson bzw. beim Verkauf an eine Privatperson.

Finanziertes Auto an Privatperson verkaufen

Hast Du einen Interessenten für das finanzierte Auto gefunden, der dieses privat kaufen möchte? Auch dies ist möglich. Hierzu musst Du Kontakt mit der Bank aufnehmen und die Restschuld/Ablösesumme erfragen. Diesen Betrag kannst Du beim Käufer verlangen und selbst bei der Bank einzahlen, sodass Du den Fahrzeugbrief erhältst und erst dann den Kauf zwischen dem Käufer und Dir mit einem schriftlichen Kaufvertrag abwickelst.
So bist Du auch nicht gebunden, Dein Fahrzeug unbedingt an einen gewerblichen Händler zu verkaufen. Diese Variante ist aber eher untypisch, da kein Käufer erst eine Zahlung leistet und im Nachhinein das Auto bekommt. Daher wäre es wichtig, vorab eine schriftliche Vereinbarung zu schließen, dass der Käufer das Auto erst nach Zahlung und Ablösung bei der Bank mit dem Fahrzeugbrief erhält.
Du hast aber die Möglichkeit, bei der Bank den Fahrzeugbrief in Kopie ausstellen zu lassen, um das Auto zu verkaufen. Dies ist auf Anfrage bei der Bank möglich, kostet Dich jedoch eine geringe Bearbeitungsgebühr (die Gebühr kann je nach Bank abweichen). Diesen Weg solltest Du am besten erst gehen, wenn Du das Auto an einen Privatkäufer verkaufen möchtest, um sein Vertrauen zu gewinnen, denn nur für den Privatkauf ist die Kopie des Fahrzeugbriefes sinnvoll.
Doch für viele Kaufinteressenten ist es unattraktiv, ein finanziertes Auto zu kaufen.

Wichtig:

Der Verkauf des Autos ist erst nach Zustimmung der Bank möglich, da diese Eigentümerin ist!

Unser Tipp:

  • Setze einen Preis für das Auto über der Tilgungssumme, sodass Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst
  • Informiere Dich über den aktuellen Marktwert des Autos

Um ein finanziertes Auto auch online verkaufen zu können, gibt es viele Voraussetzungen. Am besten informierst Du die Käufer nicht direkt mit der Online-Anzeige über die Finanzierung, sondern erst, wenn es zu einer Verhandlung kommt, um die Käufer nicht direkt abzuschrecken. Es ist aber wichtig, dass Du im Inserat alle wichtigen Merkmale (Modell, Baujahr, Kilometerstand, Besonderheiten etc.) über das Auto angibst.
Weiterhin ist es wichtig, einen Betrag über der Tilgungssumme anzugeben, sodass Du auch, wenn du verhandelst, auf einen Betrag kommst, der Dich zufriedenstellt und gleichzeitig die Ablösesumme beinhaltet.
Sollte das Auto Schäden (ob Kleine oder Große) haben, sollte diese ebenfalls erwähnt werden.
Wir raten Dir, im Kaufvertrag, alle wichtigen Punkte, inkl. Schäden schriftlich festzuhalten, um Gewährleistungsansprüche des Käufers auszuschließen.

Wir helfen Dir:

Auch hier kümmern wir uns um die komplette Abwicklung, solltest Du keine Zeit und Lust haben, Dich mit der Bank und den Kaufinteressenten auseinanderzusetzen. Hierfür benötigen wir alle relevanten Unterlagen zum Kauf des Autos, um dies mit der Bank zu klären.
Wir begutachten mit unseren KFZ-Experten ca. 2 Stunden das Auto und informieren Dich per E-Mail über den ermittelten Wert des Autos. Selbstverständlich wird hierbei die Ablösesumme bei der Bank berücksichtigt. Für eine Entscheidung wird Dir eine Bedenkzeit gegeben.
Solltest Du Dich dafür entscheiden, das Auto an uns zu verkaufen, werden wir einen Abholtermin mit Dir vereinbaren.
Den kompletten Kauf halten wir selbstverständlich mit einem schriftlichen Kaufvertrag fest. Wir bitten Dich, zum Übergabetermin die bestehenden Ersatzschlüssel und Weiteres mitzubringen.
Es wird versichert, dass die Bank von uns die Ablösesumme erhält. Somit bis Du raus aus dem Spiel und kannst Dich eventuell nach einem neuen Auto umschauen.